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   BGH, 22.05.2014 - 4 StR 514/13   

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https://dejure.org/2014,14738
BGH, 22.05.2014 - 4 StR 514/13 (https://dejure.org/2014,14738)
BGH, Entscheidung vom 22.05.2014 - 4 StR 514/13 (https://dejure.org/2014,14738)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 2014 - 4 StR 514/13 (https://dejure.org/2014,14738)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 BtMG, § 29a BtMG, § 30 BtMG, § 30a BtMG, § 46 Abs 1 StGB
    Betäubungsmittelhandel: Strafmilderung wegen Sicherstellung der Betäubungsmittel; Einziehung des Verkaufserlöses aus Drogengeschäften

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Strafmilderung bei Sicherstellung der Drogen (hier: Crystal-Meth) i.R.d. Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Betäubungsmittelhandel: Strafmilderung wegen Sicherstellung der Betäubungsmittel; Einziehung des Verkaufserlöses aus Drogengeschäften

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafmilderung bei Sicherstellung der Drogen (hier: Crystal-Meth) i.R.d. Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 249
  • StV 2014, 611
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.09.2009 - 3 StR 188/09

    Teilweise Einstellung des Verfahrens; Verfall des Wertersatzes (Härteklausel)

    Auszug aus BGH, 22.05.2014 - 4 StR 514/13
    Hierzu hätte aber angesichts des hohen Verfallsbetrages sowie der Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten trotz des Vorhandenseins verschiedener hochwertiger Einrichtungsgegenstände in seiner Wohnung Anlass bestanden (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 2009 - 3 StR 188/09 Rn. 8).
  • BGH, 05.06.2013 - 4 StR 169/13

    Strafzumessung (polizeiliche Überwachung der Tat als Strafmilderungsgrund; Angabe

    Auszug aus BGH, 22.05.2014 - 4 StR 514/13
    Grundsätzlich stellt es einen gewichtigen und deshalb erörterungsbedürftigen Strafmilderungsgrund dar, wenn die Betäubungsmittel sichergestellt werden und es deshalb nicht zu einer Gefährdung von Drogenkonsumenten kommen kann (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Juni 2013 - 4 StR 169/13 Rn. 8, NStZ 2013, 662, und vom 7. Februar 2012 - 4 StR 653/11 Rn. 6, NStZ-RR 2012, 153, 154 jeweils mwN).
  • BGH, 07.02.2012 - 4 StR 653/11

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Erörterungsmangel

    Auszug aus BGH, 22.05.2014 - 4 StR 514/13
    Grundsätzlich stellt es einen gewichtigen und deshalb erörterungsbedürftigen Strafmilderungsgrund dar, wenn die Betäubungsmittel sichergestellt werden und es deshalb nicht zu einer Gefährdung von Drogenkonsumenten kommen kann (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Juni 2013 - 4 StR 169/13 Rn. 8, NStZ 2013, 662, und vom 7. Februar 2012 - 4 StR 653/11 Rn. 6, NStZ-RR 2012, 153, 154 jeweils mwN).
  • BGH, 29.07.2014 - 5 StR 46/14

    Untreue; Strafantragsrecht des Betreuers ohne ausdrückliche Übertragung

    Die auf die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten hat nach Teileinstellungen und Verfahrensbeschränkungen, über die der Bundesgerichtshof einheitlich im Urteil mitentscheiden kann (vgl. nur BGH, Urteile vom 25. Juli 2012 - 2 StR 111/12 -, vom 16. Januar 2014 - 4 StR 496/13 - und vom 22. Mai 2014 - 4 StR 514/13), im Umfang der Urteilsformel Erfolg; im Übrigen ist sie unbegründet.
  • BGH, 19.07.2023 - 5 StR 36/23

    Unterbliebene Einziehungsentscheidung wegen des bloßen Erwerbs und Weiterverkaufs

    Der Verweis des Landgerichts auf Verkaufsmodelle oder Umstände, bei denen dem Verkäufer von Betäubungsmitteln der gesamte Verkaufserlös nicht tatsächlich zufließt, beschreibt nicht nur fernliegende denktheoretische Möglichkeiten (vgl. zu solchen und ähnlichen Konstellationen etwa BGH, Beschlüsse vom 22. April 2020 - 1 StR 641/19 [mehrfach fehlgeschlagene Kommissionsgeschäfte]; vom 27. Juli 2022 - 1 StR 154/22 [Zahlung an Mittelsmann des Verkäufers]; Urteil vom 6. Juli 2022 - 5 StR 170/22 [Teilzahlung an Mittelsmann des Verkäufers]; Beschlüsse vom 8. Juni 2022 - 5 StR 128/22, NStZ 2023, 45 und 5 StR 168/22, NStZ-RR 2022, 248 [teilweise nur Zahlung von "Vermittlungsprovision"]; vgl. zu Schulden aus Kommissionsgeschäften auch BGH, Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 514/13).
  • AG Rudolstadt, 06.12.2018 - 710 Js 2392/16

    Versuchter unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge:

    Dies stellt angesichts des damit verbundenen Wegfalls der von Betäubungsmitteln üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit einen bestimmenden Strafmilderungsgrund dar, der sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung zu beachten ist (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 10; BGH, NStZ-RR 2012, 153, 154; BGH, NStZ 2013, 50; BGH, Urt. v. 22.05.2014 - 4 StR 514/13; BGH, Beschl. v. 30.09.2014 - 2 StR 286/14; BGH, Beschl. v. 09.11.2016 - 2 StR 133/16; BGH, Beschl. v. 08.02.2017 - 3 StR 483/16).
  • LG Mönchengladbach, 28.08.2018 - 22 KLs 10/18

    Abweichender Vorsatz bezüglich anderer als der tatsächlichen transportierten

    Es war dem Angeklagten ferner zu Gute zu halten, dass die Betäubungsmittel sichergestellt wurden und es deshalb nicht zu einer Gefährdung von Drogenkonsumenten kommen konnte (vgl. BGH, Urt. v. 22.05.2014 - 4 StR 514/13, juris; BGH, Beschl. v. 28.03.2006 - 4 StR 42/06, juris; BGH, Beschl. v. 15.06.2016 - 1 StR 72/16, juris).
  • AG Rudolstadt, 29.03.2016 - 770 Js 31365/15

    Betäubungsmittelbesitz: Täterschaft bei Transport einer nicht geringen

    Dies ist ein bestimmender Strafmilderungsgrund, der sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung zu beachten ist (BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 10; BGH, NStZ-RR 2012, 153, 154; BGH, NStZ 2013, 50; BGH, Beschl. v. 24.10.2012 - 4 StR 377/12; BGH, Urt. v. 22.05.2014 - 4 StR 514/13; BGH, Beschl. v. 30.09.2014 - 2 StR 286/14).
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